Archiv der Kategorie: Verein

VG Berlin, VG München und VG Augsburg zu Ungarn

Bereits Anfang diesen Jahres änderte die 23. Kammer des VG Berlin ihre langjährige Rechtsprechungspraxis und geht nun von „systemischen Mängeln“ in Ungarn aus. Folglich wurde auch die Überstellung des Antragstellers untersagt – zumindest vorläufig. Anlässlich dieser Gerichtsentscheidung veröffentlichte die Stadt Berlin sogar eine Pressemitteilung auf ihrer Webseite. Am 16.3.2015 schloss sich nun auch die 36. Kammer des VG Berlin den Ausführungen der 23. Kammer an. Damit reiht sich nun auch das VG Berlin in eine ganze Reihe von positiven VG-Beschlüssen zu Ungarn ein, wobei die hier zugrunde liegende Argumentation besondere Beachtung verdient. Denn obwohl ein Verstoß gegen Artikel 3 EMRK bzw. Artikel 4 GrRCh („Verbot der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung“) im Hinblick auf die Haftbedingungen in Ungarn verneint wird, untersagt das Gericht die Überstellung dennoch unter Verweis auf die Dauer der Haft ohne effektiven Rechtsschutz (Verletzung von Artikel 6 GrRCh). Dies übrigens unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des UNHCR sowie eine gemeinsame Stellungnahme von uns und Pro Asyl. Das VG München schloss sich der Rechtsauffassung des VG Berlin kürzlich in einem Hauptsacheverfahren an. Weiterhin entschied das VG Augsburg kürzlich in einem Hauptsacheverfahren, dass im Falle eines psychisch erkrankten in Ungarn anerkannten Flüchtlings ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 vorliegt, unter anderem mit Verweis auf unseren Ungarnbericht. Allerdings ist die Entscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte hinsichtlich Ungarn nach wie vor sehr unterschiedlich. Zu dieser Thematik hier ein aktueller Radiobeitrag des BR , in dem wir auch kurz zu Wort kommen.

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Kirchenasyl und Ungarn

Der BR hat ein langes Special zu Kirchenasyl und zu Ungarn produziert (Sonderseite, Radiobeitrag, Fernsehbeitrag). Wir kommen auch zu Wort. Ebenso Innenminister Herrmann:

Entweder man bekennt sich zur EU oder man lässt es sein. Einerseits  Begeisterung für die EU, die ich im Prinzip teile, aber dann bei jeder Kleinigkeit zu sagen: Bei denen ist es aber schlechter als in Deutschland.

Eine Inhaftierung für bis zu sechs Monaten, de facto ohne richterliche Kontrolle und dazu oftmals unter unmenschlichen Bedingungen ist für den bayerischen Innenminister also eine „Kleinigkeit“.  Glücklicherweise sehen das nicht wenige Verwaltungsgerichte anders (hierzu ausführlich in unserer Ungarn-Sektion).

Babylon 13

Allen, die sich jenseits kurzfristiger medialer Berieselung einen intensiveren Eindruck vom Maidan verschaffen möchten, empfehlen wir den Kanal „Babylon 13“ auf youtube. Dort sind beeindruckende und vor allem „ruhige“ Videos zu sehen. Hier ein Beispiel: